Arbeitsanleitung Guide System
Guide System 31 Die definitive prothetische Versorgung des Implantats darf erst erfolgen, wenn das Weichgewebe reizlos ausgeheilt ist. Vor Beginn der protheti- schen Versorgung ist eine Röntgenkontrolle nach 6–12 Wochen Einhei- lung erforderlich. Entsprechend der Situation erfolgt die definitive prothetische Versorgung mit den durchmesserspezifischen prothetischen Systemkomponenten des CAMLOG ® bzw. CONELOG ® Implantatsystems, oder mit individuell her- gestellter DEDICAM ® Prothetik für festsitzende Suprakonstruktionen wie Kronen- und Brückenversorgungen, oder Hybridversorgungen. Die Abformung erfolgt wahlweise konventionell mit der offenen oder ge- schlossenen Methode oder durch Scannen der Mundsituation. DEFINITIVE PROTHETISCHE VERSORGUNG
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