Garantieprogramm patient28

patient28 Garantieprogramm | 4 3. Allgemeine Garantiebedingungen CAMLOG ersetzt innerhalb der in Absatz 2 angegebenen Garantiefrist alle CAMLOG Produkte durch ein identisches oder gleichwertiges Produkt. Die jeweilige Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Implantation durch den Anwender, sofern die folgenden Garantie- bedingungen im Einzelnen und insgesamt erfüllt und dokumentiert sind: 3.1 Es wurden ausschließlich originale und zugelassene CAMLOG Produkte ohne jede Kombination mit Produkten anderer Hersteller verwendet. 3.2 Die CAMLOG Produkte wurden sterilisiert zurückgesandt (oder desinfiziert, wenn das Produkt keine Sterilisation zulässt). 3.3 Die zum Zeitpunkt der Behandlung geltende Zweckbestimmung der CAMLOG Produkte sowie anerkannte zahnmedizinische Verfahren und Leitlinien müssen während und nach der Behandlung beachtet und eingehalten worden sein, insbesondere ist die Garantie ausgeschlossen bei Nichtbeachtung der gültigen Arbeitsanweisungen. 3.4 Ein regelmäßiger Recall mit Implantatkontrolle beim Zahnarzt (mindestens einmal jährlich oder wie von Zahnarzt vorgeschlagen) muss stattgefunden haben. 3.5 Für die Lebenslange, 5-Jahres- oder 10-Jahres-Garantie müssen die Reklamationsformulare P05_02F314 und P05_02F312 in der jeweils aktuellen Version vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und nicht später als 90 Tage nach Auftreten des Garantiefalls eingereicht worden sein. Um das Programm patient28 PRO in Anspruch zu nehmen, muss das elektronische Reklamationsformular vollständig und inklusive aussage- kräftiger Röntgenbilder ausgefüllt und abgeschickt werden. Mit Ihrer Reklamationsbestätigung erhalten Sie eine entsprechende Fallnummer. Diese drucken Sie aus und legen Sie Ihrer Reklamationsendung bei. 3.6 Bei individuellen Abutments, gefertigt aus CAM-Titanrohlingen, muss der Anwender CAMLOG die Designdaten zur Verfügung stellen. 3.7 Die im Rahmen der Garantie gelieferten Ersatzprodukte und Dienstleistungen von CAMLOG dürfen den Patienten nicht in Rechnung gestellt werden. 3.8 Die Zusage der Garantieleistungen erfolgt vorbehaltlich einer möglichen Einzelfallprüfung in Abhängigkeit der jeweiligen Gebrauchsanweisung der Produkte, die zur Ersatzleistung eingesetzt werden sollen. 3.9 Die Garantie ist nicht anwendbar bei Unfällen, Traumata oder Vorsatz des Patienten. 4. Geltungsbereich der Garantie Die CAMLOG Garantieprogramm gilt für in Deutschland eingesetzte CAMLOG und BioHorizons Produkte. 5. Garantie- und Haftungsbeschränkungen CAMLOG behält sich die individuelle Einzelfallprüfung der Ansprüche und Leistungen aus dem patient28 Programm vor. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden. CAMLOG schließt hiermit alle weiteren ausdrücklichen oder implizierten Garantien aus. CAMLOG schließt hiermit jede Haftung für entgangene Einnahmen und direkte oder indirekte Schäden sowie Begleit- und Folgeschäden, welche direkt oder indirekt mit den Produkten, Leistungen oder Informationen von CAMLOG in Verbindung stehen, aus, soweit diese nicht auf gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen beruhen. 6. Änderung und Kündigung CAMLOG ist jederzeit berechtigt, dieses CAMLOG Garantieprogramm teilweise oder insgesamt zu ändern oder zu kündigen. Eine Änderung oder Kündigung des CAMLOG Garantieprogramms berührt nicht vor dem Datum der Änderung oder Kündigung abgegebene Garantien für CAMLOG Produkte. 1 Den Leistungsumfang und Geltungsbereich der Indikationen finden Sie unter www.camlog.de/patient28pro. Bei einer herausnehmbaren prothetischen Versorgung wird Standardprothetik durch gleichwertige Standardprothetik und Individualprothetik durch gleichwertige Individualprothetik ersetzt. 2 Umfasst CAMLOG Abutments und Ti-Basen. Von der Garantie ausgeschlossen sind direkt verschraubte Stege und Brücken auf Implantaten, Verbrauchsmaterialien, provisorische Komponenten und retentive Verankerungselemente wie z. B. Kugelaufbau oder Locator. 3 Garantiebedingungen für DEDICAM Produkte sind im DEDICAM Katalog aufgeführt. 4 Lebenslang ist so lange, wie es medizinisch möglich ist, den Patienten mit einer neuen dentalen Rekonstruktion unter Zuhilfenahme von Implantaten zu versorgen Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

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