Sonderdruck 2010, Nagel F. et al.
Sonderbeilage Implantatprothetik 05/2010 Die langzeitstabile Ästhetik einer implan- tatgetragenen Restauration wird maßgeb- lich vom periimplantären Knochen be- einflusst. Im ästhetischen Bereich hat die mesiodistale Platzierung des Implantates Einfluss auf die approximale Knochen- höhe, so dass eine entsprechende Platzie- rung des Implantates den alveolären Kno- chen erhält und somit Weichgewebe stützen kann. Anzustreben ist eine zirku- läre Knochenbedeckung um das Implan- tat von mindestens einem Millimeter (Abb. 6 und 7) . Liegt der Kontaktpunkt ei- ner Krone maximal 5 mm vom crestalen Knochen entfernt, kommt es in der Regel laut Tarnow et al. zur Ausbildung einer Papille. Ist die Insertion des Implantates in dieser angestrebten Position im ortsständigen Knochen nicht möglich, müssen die ent- sprechenden hartgeweblichen Vorausset- zungen durch Augmentation geschaffen werden. Die Grundlage für ein ästheti- sches und funktionelles Gesamtergebnis wird somit bereits in der chirurgischen Phase gelegt. Teilweise machen sich bei Knochendefiziten langwierige Behand- lungen durch zweizeitiges Vorgehen mit primärer hartgeweblicher Augmentation und sekundärer Implantation erforder- lich. Freilegung BeimgedecktenVorgehen erfolgt nach der Einheilungsphase die Freilegung des Im- plantates. Im Rahmen der Freilegungs- operation können eventuell notwendige weichgewebschirurgische Maßnahmen wie Bindegewebstransplantate oder lo- kale Lappenplastiken wie Rolllappen zur Verbesserung der Weichgewebssituation durchgeführt werden. Angestrebt wird ei- ne stabile Weichgewebssituation mit ei- ner breiten Zone keratinisierter Gingiva. Die Ausformung des Emergenzprofils und die Überbrückung der Phase der Weich- gewebsheilung kann mittels provisori- scher Kronen erfolgen. Prothetische Phase Abformung Die Abformung kann frühestens 10 Tage nach der Freilegung durchgeführt werden. Hierbei sind Umbauvorgänge des Hart- und Weichgewebes im Rahmen der Wundheilung zu berücksichtigen. Als Ab- formtechnik kommen die offene Abfor- mung und die geschlossene Abformung (Reposition) mit individuellen bzw. indivi- dualisierten Löffeln und z. B. Polyätherab- formmassen zum Einsatz. Abutmenteinprobe Im Bereich der Implantataufbauten, den Abutments, hat man die Möglichkeit, in- dividualisierbare vorgeformte Titanabut- ments zu verwenden, auf welche der Zahnersatz eingegliedert wird. In den letz- ten Jahren hat die Hochleistungskeramik Zirkoniumdioxid in die Zahnmedizin als Gerüstmaterial Einzug gehalten. Hierzu liegen inzwischen auch die ersten klini- schen Langzeitstudien vor. Die Anwen- dung von Zirkoniumdioxid als Abutment- material hat sich bereits seit mehreren Jahren im klinischen Alltag etabliert; kli- nische Langzeituntersuchungen stehen je- doch noch aus. In der Regel haben alle Im- plantathersteller Implantatabutments aus Zirkoniumdioxid in ihrem Programm. Der Zahntechniker hat die Möglichkeit, diese originalen Zirkoniumdioxidabutments zu individualisieren oder individuelle, den patientenspezifischen anatomischen Vo- raussetzungen entsprechende Abutments mithilfe der CAD/CAM-Technik herzu- Abb. 12 – Vollkeramische Krone 21 nach Ein- gliederung Abb. 9 – Unzureichende Stützung des Emer- genzprofils mit einem Standardabutment Abb. 10 – Vollkeramische Krone auf indivi- duellem Zirkonabutment Abb. 11– Stützung der mesialen Papille mit individuellem Zirkonabutment stellen. Diese werden in der Regel auf Ti- tanbasen der Hersteller im Labor verklebt. Anhand eines Fallbeispieles einer Sofort- implantation mit Sofortversorgung soll kurz auf die Abutmenteinprobe einge- gangen werden. In der Abbildung 8 ist das ausgeformte Emergenzprofil nach Ab- nahme der langzeitprovisorischen Krone nach 6 Monaten dargestellt. Die Abfor- mung erfolgte in der Repositionstechnik mit geschlossenem Löffel. Ziel der Abut- menteinprobe sind die Kontrolle der Höhe des künftigen Kronenrandes und die sub- gingivale Stützung des Emergenzprofils. Eine ausreichende Stützung des Emer- genzprofils ist in manchen Fällen mit kon- fektionierten Abutments nicht möglich (Abb. 9) . Die notwendige Stützung der In- terdentalpapille 11/21 konnte in diesem Fall nur durch die Anfertigung eines indi- viduellen Abutments erreicht werden (Abb. 10 und 11) . Die Gestaltung des Abutments erfolgt so, dass der Kronenrand im nicht sichtbaren Bereich äquigingival liegt und Befesti- gungszement nicht in den Sulkus gepresst werden kann. In den buccalen Bereichen kann der Kronenrand ca. 1 mm subgingi- val gelegt werden, um für die spätere Kro- nenversorgung eine ästhetische Randge- staltung zu erzielen. Der Behandler muss
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