Sonderdruck 2010, Nagel F. et al.
Sonderbeilage Implantatprothetik 05/2010 REDAKTION 8 für die Ausformung des sogenannten Emergenzprofils die Verwendung von in- dividuellenGingivaformern bzw. proviso- rischen Kronen erwiesen. Beim angussfähigen Aufbau wird um den entsprechend gekürzten Kunststoffkamin die gewünschte Form des Aufbaus model- liert; die Grenze zwischen Aufbau und späterer Krone sollte paragingival, jedoch nicht tiefer als 1-2 mm unter Zahnfleisch- niveau liegen, um Zementreste gut entfer- nen zu können. Das Abutment wird einge- bettet und entsprechend den Angaben des Legierungsherstellers gegossen. Bei CAD-CAM-gefertigten Aufbauten er- folgt die Modellation nach denselben Ge- sichtspunkten am Computer, nachdem das Implantat mittels eines Scankörpers in die Software übertragen wurde. Auch hier kann man sich zur Orientierung die voll- anatomische Zahnform einblenden. Als Materialien eignen sich dafür Titan und Zirkoniumdioxid. Es ist möglich, im sel- ben Arbeitsschritt das Kronengerüst zu konstruieren und zu fräsen (Abb. 5-8) . Verblendung Die Verblendung der Implantatarbeiten erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der konventionellen Prothetik. Es ist aller- dings zu beobachten, dass bei implantat- getragenen Rekonstruktionen nichtzent- rische okklusale Kontakte zu einem erhöhten Frakturrisiko führen. Sinnvoll kann es sein, bei größeren Versorgungen mit antagonistischen Implantaten okklu- sale Stopps z. T. in Edelmetall bzw. Kunst- stoff zu gestalten, um unangenehme Klackgeräusche beim Kauen zu minimie- ren. Bei diesen Fällen empfiehlt es sich zu- sätzlich, dem Patienten eine Schutzschie- ne für die Nacht anzufertigen. Zementierungsempfehlung Da die Kronen auf den Abutments durch die Verwendung von Modellierkunststoff sehr passgenau sind, entsteht ein geringer Zementspalt. Deshalb sollten Implantat- kronen nur am cervikalen Rand mit dem Einsetzmaterial bestrichen werden. Als Material eignet sich neben Phosphatze- ment auch Carboxylatzement. Bei not- wendiger Entfernung von Kronen oder Brücken neigt letzterer, durch einen Ini- tialschlag seine Haftung schlagartig auf- zugeben. Verschraubungen sollten sich auf wenige spezielle Indikationen be- schränken. Verbundbrücken Verbundbrücken sind Konstruktionen, die sich gleichzeitig jeweils mindestens auf ein Implantat und einemnatürlichen Zahn stützen. Für kurze Brückenkonstruktionen ist die Komplikationsrate im Vergleich zu rein implantatgetragenen Konstruktionen laut Spiekermann et al. nicht wesentlich erhöht. Allerdings liegen ausreichende Studien über lange Zeiträume nicht vor. Entscheidend scheint die Einschätzung der Pfeilerwertigkeit des/der natürlichen Zahnes/Zähne zu sein (parodontaler Be- fund, Wurzeloberfläche, Endo u. a.) Ist die Pfeilerwertigkeit nicht als sehr gut zu be- werten, steigt die Komplikationsrate an. Abzuwägen ist weiterhin, ob gesunde Zähne ohne Indikation zur Überkronung für eine Verbundbrücke beschliffen wer- den sollten. Als Verbundbrückenkonstruktion haben sich ausschließlich starre Verbindungen bewährt (z. B. verschraubbare Geschie- be). Eine interessanteAlternative bietet die Greifswalder Verbundbrücke, bei der der natürliche Zahn durch ein ultradünnes Galvano- oder Titankäppchen abgedeckt wird. Auf dieses Käppchen und auf das Im- plantatabutment wird die Brücke zemen- Abb. 9 – Okklusalansicht einer Situation mit entdständigem natürlichen Zahn Abb. 10 – Okklusalansicht der Verbundbrücke, das individuelle Geschiebe wurde starr ver- schraubt Abb. 5 – Scan mit Scankörper Abb. 6 – Scan mit konstruiertemAbutment und Kronenumrissen Abb. 7 – Individuelles Zirkonabutment (verklebt) mit zugehöriger Krone Abb. 8 – Individuelles Zirkonabutment in situ, der Gingivaverlauf entstand durch Verwen- dung einer provisorischen Krone
RkJQdWJsaXNoZXIy MTE0MzMw